Wir sind dankbar für jeden Beitrag. Ob Parteimitglied, Förderer oder Sympathisant: Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende. Dafür danken wir Ihnen herzlich!
Bankverbindung:
Kontoinhaber: CSU Kreisverband Bamberg Stadt
IBAN: 89 7705 0000 0000 0341 65
BIC: BYLADEM1SKB
Betreff: Spende
Bei Fragen zu Spendenquittungen, wenden Sie sich bitte an unsere Kreisschatzmeisterin:
CSU Kreisverband Bamberg Stadt
Kreisschatzmeisterin Gabriele Seidl
Luitpoldstraße 55
96052 Bamberg
Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger auch stets Ihre Anschrift
an. Bei Firmen bitte immer den Firmennamen angeben. Diese ist für einer
Zuordnung der Spende wichtig und dient bei Beträgen auch dazu, Ihnen
die entsprechende Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt übersenden zu können.
Hinweise zur Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende:
Aufgrund
der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende
Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und
Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Unternehmen in der
Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre
Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen
von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG,
KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als
Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend
gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der
einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der
Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer
Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung
findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der
Gesellschafter in dem wie oben beschrieben erläuterten Umfang ihre
Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5
Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die
unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden,
ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben
die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Spenden und
Mandatsträgerbeiträge an die CSU Bayern oder eine oder mehrere
Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- €
übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des
Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im
Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird,
zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um
Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof.
Thomas Bauer, Nymphenburger Straße 64, 80335 München)
Politische
Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- €
übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.